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2. Informationen zum Lehrgangswesen

2.1. Anmeldung / Information

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die örtlichen Arbeitsgemeinschaften

oder kooperierenden Therapieeinrichtungen.

Die Lehrgangsanmeldung bitte an den Landesverband schicken.

Mail an: qm(at)rheuma-liga-nds.de

 

Postalisch an:

Rheuma-Liga Niedersachsen e. V.

Abteilung Qualitätsmanagement

Rotermundstraße 11

30165 Hannover

 

Bitte maximal 4 Teilnehmer einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft

oder Therapieeinrichtung je Angebot anmelden.

Ab dem 01.01.2024 können Sie sich über unsere Homepage unter der Rubrik

„Termine -> Lehrgänge“ online anmelden.

Bitte beachten Sie bei jeder Anmeldung, dass Sie uns die geforderten Unterlagen, Nachweise, etc. miteinreichen. Es können nur komplett vorliegende Anmeldeformulare (papierbasiert oder online) mit den entsprechenden notwendigen Unterlagen berücksichtigt werden.

Sofern bei Aus- und Fortbildungen mehrere Angebote bestehen bitte unbedingt

  1. Priorität (= Wunschtermin) und
  2. Priorität(=Ausweichtermin) angeben.

Für folgende Angebote gilt:

Es sind immer nur die kompletten Lehrgänge zu buchen!

  • PROFIL „Funktionelles Bewegungstraining“ Übungsleiter C - Ausbildung Rehabilitationssport
  • PROFIL „Sport bei Rheuma / Orthopädie“ Übungsleiter B - Ausbildung Rehabilitationssport
  • PROFIL „Sport bei Rheuma / Orthopädie“ „Sonderlehrgang Physiotherapeuten“
  • PROFIL „Funktionstraining“

 

2.2. Absage von Lehrgängen / Fortbildungen

  • Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung des Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt werden.
  • Tritt der Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl ein, werden die Teilnehmer umgehend informiert. In allen anderen Fällen, einer Absage aus wichtigem Grund, sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, wird die Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren.
  • Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstattet die Rheuma-Liga Niedersachen e.V. die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V.
  • Ein unangemeldetes Fernbleiben von der Veranstaltung berechtigt nicht zur Rückforderung der Lehrgangs-/ Fortbildungsgebühr

 

2.3. Rücktritt bzw. Erkrankung des Lehrgangs-/Fortbildungsteilnehmers

a) Ausschließlich schriftliche Um- und Abmeldungen sind nach Eingang der Einladung zum Lehrgang/Fortbildung bis 14 Tage (Posteingang bei der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V.) vor Veranstaltungsbeginn möglich.

b) Ab 14 Tage bis Lehrgangs-/Fortbildungsbeginn ist für Um- und Abmeldungen der volle Kostenbeitrag zu erstatten sollte der Platz nicht besetzt werden können.

c) Im Krankheitsfall entfallen die Stornierungsgebühren, wenn innerhalb von 7 Tagen (Posteingang Rheuma-Liga Niedersachsen e.V.) nach schriftlicher Abmeldung ein ärztliches Attest vorliegt.

d) Sollte ein*e Teilnehmende*r krankheitsbedingt an einem Modul einer der o.g. Lehrgänge nicht bzw. nicht vollständig teilnehmen können, ist er verpflichtet (nach Vorlage eines ärztlichen Attests) dieses im nächsten angebotenen entsprechenden PROFIL-Lehrgang der Rheuma-Liga Niedersachsen nachzuholen. Die erworbene Lizenz wird erst ausgestellt, wenn ALLE Module eines Lehrgangs vollständig absolviert wurden.
Sollte ein*e Teilnehmende*r krankheitsbedingt an mehreren Modulen einer der o.g. Lehrgänge nicht bzw. nicht vollständig teilnehmen können, muss der vollständige Lehrgang erneut absolviert werden.

e) Die Zulassung zu den Lehrgängen PROFIL „Sport bei Rheuma / Orthopädie“ Übungsleiter B - Ausbildung Rehabilitationssport und PROFIL „Funktionstraining“
erfolgt erst nach vollständiger Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.
Sollte durch Vorliegen einer unter d) aufgeführten Gründe ein Modul nicht bzw. nicht vollständig absolviert worden sein, kann der Teilnehmende auf Kulanzbasis zur Teilnahme am weiterqualifizierenden Kurs zugelassen werden. Die Lizenz wird erst ausgestellt, wenn die fehlenden Module des vorqualifizierenden Lehrgangs vollständig nachgeholt wurden und somit die Zulassungs-voraussetzungen vollumfänglich erfüllt werden.

 

2.4. Vergabe von Lehrgangs- und Fortbildungsplätzen

Die Vergabe von Lehrgangs- und Fortbildungsplätzen erfolgt ausschließlich durch den Landesverband.

Je Angebot können nur 4 Teilnehmer einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft bei der Zulassung berücksichtigt werden.

Vergabekriterien von Lehrgangs- bzw. Fortbildungsplätzen:

  • Ablauf von Lizenzen
  • Fortbildungspflicht
  • Freiwillige Teilnahmen

 

2.5. Formulare: Lehrgangsanmeldung

Für die Anmeldung bitte ausschließlich das zum Download bereitgestellte Formular bzw. ab 01.01.2024 bevorzugt die Online-Plattform nutzen.

Das Formular bitte komplett ausgefüllt und von der örtlichen Arbeitsgemeinschaft sowie dem Teilnehmer unterschrieben an den Landesverband schicken.

 

2.6. Einladung der Lehrgangs- bzw. Fortbildungsteilnehmer

Die Einladung der Teilnehmer erfolgt zum Anmeldeschluss, in der Regel vier Wochen vor Lehrgangs- bzw. Fortbildungsbeginn.

Die zugelassenen Teilnehmer erhalten eine verbindliche Einladung.

Zwecks Information über die erfolgte Zulassung und damit Entrichtung der Teilnahmegebühr setzen sich die Teilnehmer mit der örtlichen Arbeitsgemeinschaft oder kooperierenden Therapieeinrichtung in Verbindung.

 

2.7. Zahlung der Lehrgangs- bzw. Fortbildungsgebühr

Bei der Zahlung der Teilnahmegebühr bitte unbedingt die jeweilige Lehrgangs- bzw. Fortbildungsnummer und den Namen des Teilnehmers angeben.

Die Höhe der Teilnahmegebühr entnehmen Sie bitte den Lehrgangs- bzw. Fortbildungsausschreibungen der aktuellen Lehrgangsbroschüre.

 

2.8. Zertifizierung, Lizenzierung

Die Vergabe von Zertifikaten, Lizenzen und Qualifizierungsnachweisen erfolgt ausschließlich durch den Landesverband.

In den Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten besteht eine 100%ige Anwesenheitspflicht verbunden mit einer aktiven Teilnahme in Theorie und Praxis.

Für die Lizenzierung in den nachfolgend genannten Bereichen ist der Nachweis über einen Erste Hilfe Kurs vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf:

  • Lizenz – Ausbildung für Übungsleiter, PROFIL „Funktionelles Bewegungstraining“
  • Lizenz – Übungsleiter Ausbildung Rehabilitationssport, PROFIL „Sport bei Rheuma / Orthopädie“
  • Lizenz – Sonderlehrgang Physiotherapeuten Rehabilitationssport, PROFIL „Sport bei Rheuma / Orthopädie“
  • Lizenz – Funktionstraining

 

2.9. Gültigkeit von Zertifikaten, Qualifizierungsnachweisen und Lizenzen

Die Gültigkeit bezieht sich auf den Geltungsbereich der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V.

Die Gültigkeit der Lizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet

mit Ablauf des jeweiligen letzten Kalenderjahres nach Erwerb.

Lizenz „PROFIL Funktionelles Bewegungstraining“ – 4 Jahre

Lizenz „PROFIL Sport bei Rheuma Orthopädie“ 4 Jahre

Lizenz „Funktionstraining“ 4 Jahre

 

 2.10. Ungültig gewordene Lizenzen

Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten, um die in der Lizenzordnung angebenen Jahre abzüglich eines Jahres verlängert.

Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten, um die in der Lizenzordnung angegebenen Jahre abzüglich von zwei bzw. drei Jahren verlängert.

Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren

Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.

 

2.11. Lizenzverlängerung

Die Lizenzverlängerung erfolgt ausschließlich durch den Landesverband.

 

2.12. Antrag auf Ausnahmeregelung

Sollte aus schwerwiegenden Gründen eine Teilnahme an einer Fortbildung zur Lizenzverlängerung nicht möglich sein, ist ein schriftlicher Antrag auf Ausnahmeregelung beim Landesverband zu stellen.

Die Entscheidung über den Antrag wird ausschließlich durch den Landesverband getroffen und in schriftlicher Form mitgeteilt.

 

2.13. Anerkennung von Aus- und Fortbildungen anderer Verbände u.a. BSN, NTB, DVGS e.V. (Deutscher Verband f. Gesundheitssport u. Sporttherapie e.V.)

  • Die Anerkennung von Aus- und Fortbildungen kann nach Einreichung aussagekräftiger Unterlagen ausschließlich durch die Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. erfolgen.
  • Es ist möglich zur Lizenzverlängerung einen Fortbildungsnachweis mit mindestens 15 Lerneinheiten anderer Verbände anzuerkennen. Die nächste Fortbildung mit mindestens 15 Lerneinheiten muss dann wieder bei der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. erfolgen.
  • Inhaltlich müssen die Fortbildungen Bezug zur Rehabilitation, Spiel, Sport und Bewegung haben.

 

2.14. Fortbildungspflicht

In der Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGBV ist die Fortbildungspflicht für Zugelassene/ fachliche Leiter festgelegt:

  • ein Fortbildungspunkt (FP) entspricht einer Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten
  • der Betrachtungszeitraum ist auf 4 Jahre festgelegt und begann am 01.01.2007
  • innerhalb von 4 Jahren müssen 60 FP erreicht werden, davon möglichst 15 FP pro Jahr
  • je Fortbildungstag können maximal 10 FP anerkannt werden
  • eine Übertragung von Fortbildungspunkten auf einen folgenden Betrachtungszeitraum ist nicht möglich
  • Es werden Fortbildungen anerkannt, die die Qualität – der Behandlung mit den vereinbarten Heilmitteln, - der Behandlungsergebnisse und – der Versorgungsabläufe fördern bzw. positiv beeinflussen
  • Die Fortbildungsverpflichtung ruht auf Antrag gegenüber den zulassenden Stellen bei Mutterschutz und Elternzeit sowie bei Arbeitsunfähigkeit und Zeiten ohne Zulassung, wenn diese über 3 Monate hinausgehen. Der Betrachtungszeitraum verlängert sich in diesen Fällen um den Ruhezeitraum.

 

Fortbildungspunkte:

Die Vergabe der Fortbildungspunkte für unsere Kurse wurde sorgfältig, nach den Regelungen der Rahmenempfehlungen vorgenommen. Da es bisher noch nicht geklärt ist, wer letztendlich die Prüfung und Abnahme der vergebenen Punkte vornimmt, also die praktische Umsetzung der Anlage 4 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGBV kontrolliert, übernimmt die Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. keinerlei Haftung für die Nichtanerkennung von Fortbildungspunkten.

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