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Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-RENA)

Was ist Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-RENA)?

T-RENA ist eine unimodale Nachsorgeleistung, die dem Versicherten helfen
soll, das in der Rehabilitationseinrichtung Gelernte in die Zeit nach der medizinischen
Rehabilitation zu übertragen und bei der Einleitung etwaiger erforderlicher
weiterführender Maßnahmen in ihrem gewohnten Umfeld zu nutzen.

T-RENA wird auch als Muskelaufbautraining, Medizinische Trainingstherapie
oder Krafttraining an medizinischen Geräten bezeichnet. Mittels eines gezielten
Kraft-, Koordinations- und Ausdauertrainings wird die Belastbarkeit des Muskel- und
Skelettsystems sowie des Herz-Kreislaufsystems erhalten und gesteigert.

Bei Menschen mit Beeinträchtigungen am Haltungs- und Bewegungsapparat ist die Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-RENA) von besonderer Bedeutung, da die Steigerung der allgemeinen und speziellen Leistungs- und Belastungsfähigkeit durch gerätegestütztes Training insbesondere in Bezug auf das Erwerbsleben einen hohen Stellenwert für die medizinische Rehabilitation besitzt.

Ziele der Trainingstherapeutischen Reha-Nachsorge

Um den durch die Leistung zur medizinischen Rehabilitation eingetretenen Erfolg weiter zu verbessern oder nachhaltig zu sichern, können im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation nachgehende Leistungen erforderlich sein. In der Nachsorgephase sollen insbesondere Eigenaktivitäten gefördert und damit die in der Rehabilitation geweckten Selbsthilfepotentiale gestärkt werden.

Ziel ist die Vertiefung und Stabilisierung der in der Rehabilitationseinrichtung
erreichten Therapieerfolge für die persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen
Lebensbereiche des Versicherten.
 

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Reha-Nachsorge bei Beeinträchtigungen am Haltungs- und Bewegungsapparat (ungeachtet der Grunderkrankung) auf der Grundlage von § 17 SGB VI. 3.2 
Anspruchsberechtigt können Versicherte sein, 
• die zuvor eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI abgeschlossen haben und 
• denen in der Regel vom behandelnden Arzt der Rehabilitationseinrichtung eine Nachsorgeleistung empfohlen wurde und 
• bei denen eine positive Erwerbsprognose vorliegt oder 
• die bei Entlassung aus der Rehabilitationsbeinrichtung eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufweisen.
 
Keine Ausschlussgründe sind 
• ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 
• Arbeitslosigkeit 
• Arbeitsunfähigkeit 
• eine stufenweise Wiedereingliederung nach der Rehabilitation 
• eine Empfehlung zur Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rehabilitationseinrichtung.
 

Die Entscheidung über die Notwendigkeit von Nachsorgeleistungen wird in der Regel durch den behandelnden Arzt der Rehabilitationseinrichtung aus dem Verlauf der Leistung zur medizinischen Rehabilitation und unter Beachtung der oben dargestellten Voraussetzungen getroffen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Rehabilitationseinrichtung den Nachsorgebedarf in Art und Umfang im Einzelfall feststellt und T-RENA als Nachsorge empfiehlt. Zusammen mit dem Rehabilitanden wird ein Nachsorgeplan erarbeitet. Dieser enthält u. a. konkrete Nachsorgeziele.

Deutsche Rentenversicherung und ihre Regionalträger

Link: Deutsche Rentenversicherung - T-RENA

Zum Nachsorge-Portal gelangen Sie unter: www.nachderreha.de