5. Qualifizierung Funktionstraining
5.1. Qualifizierung Leitung Funktionstraining
Die Leitung des Funktionstrainings kann gemäß Ziffer 13.3 der Rahmenvereinbarung zum Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 01.01.2022 durch Therapeuten und Therapeutinnen erfolgen.
Die Leitung der Funktionstrainingsgruppen kann auch von anderen qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten, die über eine nach 13.1 vergleichbare therapeutische Ausbildung verfügen, wahrgenommen werden oder durch Übungsleitende, die eine erforderliche Qualifikation zur Leitung von Rehabilitationssportgruppen im Bereich Orthopädie, wie sie in den Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport (vgl. Ziffer 12.1) beschrieben sind, besitzen.
Die aufgeführten Leitungen des Funktionstrainings haben die Teilnahme an einer von den Rehabilitationsträgern anerkannten Fort-/Zusatzausbildung für das Funktionstraining nachzuweisen. Eine spezifische Qualifizierung durch die Rheuma-Liga Niedersachsen e. V. ist erforderlich.
Zu diesem Zweck wurden auf Ebene der BAR die „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“ neu formuliert, welche seit dem 01.08.2024 in Kraft getreten ist.
Abhängig von der vorliegenden Grundqualifikation (Ausbildungen/Abschlüsse gemäß Ziffer 13.1 und 13.2 der Rahmenvereinbarung) und entsprechenden, inhaltlichen Vorkenntnissen, wird der erforderliche Mindestumfang der Zusatzausbildung definiert. Personen, die aufgrund ihrer Grundqualifikation einen geringen Zusatzausbildungsbedarf aufweisen, haben eine Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) nachzuweisen. Diese, als Basis-Lehrgang bezeichnete Zusatzausbildung, ist Voraussetzung bzw. Basis für jede Funktionstrainingsgruppenleitung.
Grundqualifikationen mit vergleichsweise höherem Zusatzausbildungsbedarf haben eine Zusatzausbildung im Umfang von insgesamt 30 Lerneinheiten nachzuweisen (15 Lerneinheiten Aufbaulehrgang + 15 Lerneinheiten Basislehrgang), um die Leitung von Funktionstrainingsgruppen übernehmen zu können.
5.2. Teilnahmevoraussetzungen
- Physiotherapeut/innen
- Ergotherapeut/innen
- Sportwissenschaftler/innen (Diplom, Master) Schwerpunkt Prävention & Rehabilitation
- Sportwissenschaftler/in (Bachelor, Diplom, Magister)
- Sportlehrer/innen (2. Staatsexamen, Diplom)
- Gymnastiklehrer/innen mit genannten Schwerpunkten
- Ärzte und Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin und/oder Rehabilitationsmedizin
- Übungsleitende mit gültiger Rehasport B-Lizenz „Rheuma/Orthopädie“
- DVGS Zertifikat Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie; DVGS Lizenz Osteoporose
- Weitere sport- und bewegungswissenschaftliche Abschlüsse (Schwerpunkt Prävention & Rehabilitation)
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Interesse an einer aktiven, verantwortungsvollen Tätigkeit im Rahmen der Selbsthilfeorganisation Rheuma-Liga Niedersachsen e. V. / örtliche Arbeitsgemeinschaft
- Interesse an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohten Menschen
- Praktische Erfahrungen in einer oder mehrerer Sportarten / Sportaktivitäten
- Erste Hilfe Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)