5. Qualifizierung Funktionstraining
5.1. Qualifizierung Leitung Funktionstraining
Die Leitung des Funktionstrainings kann gemäß Ziffer 13.1 der Rahmenvereinbarung
zum Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 01.01.2022 durch Physio-/Ergotherapeuten und
-therapeutinnen erfolgen.
Gemäß Ziffer 13.2 kann die Leitung der Funktionstrainingsgruppen auch von anderen qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten, die über eine nach 13.1 vergleichbare therapeutische Ausbildung verfügen, wahrgenommen werden oder durch Übungsleitende, die eine erforderliche Qualifikation zur Leitung von Rehabilitationssportgruppen im Bereich Orthopädie, wie sie in den Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport (vgl. Ziffer 12.1) beschrieben sind, besitzen.
Gemäß Ziffer 13.4 haben die aufgeführten Leitungen des Funktionstrainings die Teilnahme an einer von den
Rehabilitationsträgern anerkannten Fort-/Zusatzausbildung für das Funktionstraining nachzuweisen.
Auf Ebene der BAR wurden die „Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining“ neu formuliert, welche seit dem 01.08.2024 in Kraft getreten sind.
Eine spezifische Qualifizierung durch die Rheuma-Liga Niedersachsen e. V. ist erforderlich.
Abhängig von der vorliegenden Grundqualifikation (Ausbildungen/Abschlüsse gemäß Ziffer 13.1 und 13.2 der Rahmenvereinbarung) und entsprechenden, inhaltlichen Vorkenntnissen, wird der erforderliche Mindestumfang der Zusatzausbildung definiert. Personen, die aufgrund ihrer Grundqualifikation einen geringen Zusatzausbildungsbedarf aufweisen, haben eine Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) nachzuweisen. Diese, als Basis-Lehrgang bezeichnete Zusatzausbildung, ist Voraussetzung bzw. Basis für jede Funktionstrainingsgruppenleitung.
Grundqualifikationen mit vergleichsweise höherem Zusatzausbildungsbedarf haben eine Zusatzausbildung im Umfang von insgesamt 30 Lerneinheiten nachzuweisen (15 LE Aufbaulehrgang + 15 LE Basislehrgang), um die Leitung von Funktionstrainingsgruppen übernehmen zu können.
Grundqualifikationen, bei denen der Umfang der Zusatzausbildung nicht genauer definiert wurde, unterliegen einer Prüfung durch den Landesverband.
Alle neuen Funktionstrainingsleitungen müssen ab 01.07.2026, die neue Fort-/ Zusatzausbildung vor Beginn der Tätigkeit absolviert haben.
5.2. Teilnahmevoraussetzungen
- Physiotherapeut/innen
- Ergotherapeut/innen
- Sportwissenschaftler/innen (Diplom, Master) Schwerpunkt Prävention & Rehabilitation
- Sportwissenschaftler/in (Bachelor, Diplom, Magister)
- Sportlehrer/innen (2. Staatsexamen, Diplom)
- Gymnastiklehrer/innen mit genannten Schwerpunkten
- Ärzte und Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin und/oder Rehabilitationsmedizin
- Übungsleitende mit gültiger Rehasport B-Lizenz „Rheuma/Orthopädie“
- DVGS Zertifikat Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie; DVGS Lizenz Osteoporose
- Weitere sport- und bewegungswissenschaftliche Abschlüsse (Schwerpunkt Prävention & Rehabilitation)
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Interesse an einer aktiven, verantwortungsvollen Tätigkeit im Rahmen der Selbsthilfeorganisation Rheuma-Liga Niedersachsen e. V. / örtliche Arbeitsgemeinschaft
- Interesse an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohten Menschen
- Praktische Erfahrungen in einer oder mehrerer Sportarten / Sportaktivitäten
- Erste Hilfe Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
5.3. Inhalte und Umfang Zusatzausbildung ab 01.07.2026
Basiskurs (15LE):
Der Aufbaukurs befand sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre noch in der Planung. Zu diesem Zeitpunkt wurde folgendes geplant:
Der Basiskurs gliedert sich in drei Phasen auf: Selbststudium, Live-Online und Präsenz. Diese Phasen müssen nacheinander absolviert werden.
Aufbaukurs (15LE):
Der Aufbaukurs befand sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre noch in der Planung. Genauere Informationen zum Ablauf werden noch bekannt gegeben.
