Beide Therapieformen sind lediglich im Rahmen medizinisch notwendiger Behandlungen als Individualsport möglich, wie beispielsweise bei einem Physiotherapeuten mit zwei Personen (Physiotherapeut*in und Patient*in)
Weiter heißt es in den FAQ´s des Landes „Sport – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ (Stand 14.11.2020): „Hingegen der Rehasport in Vereinen bzw. in einer Gruppe ist aufgrund des Gebots der Kontaktreduzierung derzeit nicht möglich. Für diesen begrenzten Zeitraum appellieren wir daher bereits Erlerntes in Eigenregie oder mit digitale Unterstützung fortzusetzen.“
Nähere Informationen können Sie unserem angefügten Informationsschreiben vom 16. November 2020 entnehmen.